
Die Wartung elektrischer Anlagen ist eine wesentliche Tätigkeit, um Sicherheit, Betriebskontinuität und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in jedem Gebäude – ob Wohn- oder Industriegebäude – zu gewährleisten. Eine gut gewartete elektrische Anlage reduziert das Risiko von Störungen, Bränden und Betriebsausfällen und schützt Menschen sowie Sachwerte. Es gibt zwei Hauptarten von Maßnahmen: ordentliche Wartung und außerordentliche Wartung. Das Verständnis der Unterschiede ist entscheidend für den korrekten Umgang mit Pflichten und Verantwortlichkeiten.
Die ordentliche Wartung umfasst alle routinemäßigen Arbeiten und kleineren Reparaturen, die erforderlich sind, um die Effizienz der elektrischen Anlage zu erhalten, ohne deren Struktur oder Nutzung zu verändern. Gemäß DM 37/08 und den CEI-Normen zählen hierzu Maßnahmen, die die wesentlichen Eigenschaften der Anlage nicht verändern.
Die außerordentliche Wartung betrifft hingegen wesentliche Änderungen, Anpassungen an gesetzliche Vorgaben, Erweiterungen oder den Austausch bedeutender Anlagenteile. Diese Maßnahmen können strukturelle Veränderungen mit sich bringen und erfordern spezielle Fachkenntnisse sowie entsprechende Dokumentationspflichten.
Zur Unterscheidung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Wartung sind einige konkrete Beispiele hilfreich:
Für Immobilienverwalter ist es von zentraler Bedeutung, die Art der Maßnahme korrekt zu erkennen, um die Tätigkeiten richtig zu planen und die gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten.
Die ordentliche Wartung kann von qualifiziertem internem Personal oder von Technikern durchgeführt werden, die über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, auch wenn sie nicht zwingend zertifiziert sind.
Für die außerordentliche Wartung ist es hingegen verpflichtend, ein zugelassenes Installationsunternehmen gemäß DM 37/08 zu beauftragen. In diesen Fällen muss eine Konformitätserklärung für die durchgeführten Arbeiten erstellt und aufbewahrt werden, zusammen mit weiterer gesetzlich vorgeschriebener technischer Dokumentation.
Die wichtigsten rechtlichen Referenzen sind das DM 37/08 (ehemals Gesetz 46/90), das Gesetzesdekret 81/08 zur Arbeitssicherheit sowie das DPR 462/01 für die regelmäßigen Prüfungen elektrischer Anlagen.
Eigentümer, Verwalter und technische Verantwortliche sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Wartung und Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Eine unterlassene oder fehlerhafte Wartung kann zu verwaltungsrechtlichen Sanktionen sowie zivil- und strafrechtlicher Haftung im Falle von Unfällen oder Schäden führen.
Eine strukturierte Planung der Wartungsaktivitäten ermöglicht es, Risiken zu reduzieren, Kosten zu optimieren und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen. Die Nachverfolgbarkeit der durchgeführten Maßnahmen ist entscheidend, um die Ordnungsmäßigkeit der Arbeiten nachzuweisen und Fehler oder Versäumnisse zu vermeiden. Eine manuelle Verwaltung führt häufig zu verstreuten Daten, fehlender Historie und menschlichen Fehlern, die die Sicherheit beeinträchtigen können.
Der Einsatz von digitalen Plattformen wie Digital Twin und CMMS ermöglicht es, Daten zu zentralisieren, Maßnahmen zu planen, den Zustand der Anlagen zu überwachen und die Zusammenarbeit zwischen Teams und Dienstleistern zu verbessern. Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:
Eine Plattform wie UTwin integriert die Funktionen von Digital Twin und CMMS und bietet eine einfache und intuitive Verwaltung aller Wartungsaktivitäten. UTwin ermöglicht es, Echtzeitdaten zu erfassen, Maßnahmen zu planen, den Zustand der Anlagen zu überwachen und die erforderliche Dokumentation automatisch zu erstellen, wodurch die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure verbessert wird.
Die korrekte Klassifizierung von ordentlicher und außerordentlicher Wartung ist entscheidend, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, Sicherheit zu gewährleisten und Kosten zu optimieren. Die Digitalisierung der Prozesse stellt heute die effektivste Lösung für ein modernes, sicheres und effizientes Management elektrischer Anlagen dar.
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