
Außerordentliche Instandhaltung stellt einen zentralen Aspekt bei der Verwaltung von Gebäuden, Anlagen und Immobilienvermögen dar. Das Verständnis des Unterschieds zwischen ordentlicher Instandhaltung, außerordentlicher Instandhaltung und Sanierung ist entscheidend, um rechtliche Fehler zu vermeiden, Maßnahmen korrekt zu planen und Kosten zu optimieren. Die richtige Einstufung der Eingriffe ermöglicht den Zugang zu steuerlichen Anreizen und die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren.
Gemäß Artikel 3 Buchstabe b) des D.P.R. 380/2001 umfasst die außerordentliche Instandhaltung Arbeiten und Änderungen, die notwendig sind, um auch tragende Gebäudeteile zu erneuern oder zu ersetzen, sowie die Integration sanitärer und technischer Anlagen, sofern das Gesamtvolumen oder die Nutzungsart nicht verändert werden. Das Vereinfachungsgesetz 120/2020 hat die Definition erweitert und auch die Aufteilung und Zusammenlegung von Immobilieneinheiten einbezogen, weiterhin ohne Änderungen von Volumen oder Nutzung.
Außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen sind vielfältig und variieren je nach Bedarf der Immobilie. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten zulässigen Arbeiten:
Hinweis: Jeder Eingriff muss die gesetzlichen Vorgaben einhalten und darf weder das Bauvolumen noch die Nutzungsbestimmung des Gebäudes verändern.
Für die außerordentliche Instandhaltung sind spezifische Genehmigungen erforderlich:
Die Anträge werden über den kommunalen Einheitlichen Bauschalter eingereicht, mit Unterstützung eines zugelassenen Fachmanns, der die Konformität der Maßnahmen bescheinigt. Eine korrekte Dokumentenverwaltung ist unerlässlich, um Sanktionen zu vermeiden und die Nachverfolgbarkeit der Arbeiten sicherzustellen.
Es ist wichtig, die außerordentliche Instandhaltung klar von anderen Eingriffskategorien zu unterscheiden:
Eine korrekte Einstufung der Maßnahmen vermeidet Verfahrensfehler und verwaltungsrechtliche Sanktionen.
Außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen können von steuerlichen Vergünstigungen wie dem Sanierungsbonus und dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 % für von Unternehmen ausgeführte Arbeiten profitieren. Einige Materialien, die direkt vom Auftraggeber erworben werden, können dem regulären Mehrwertsteuersatz von 22 % unterliegen. Es ist unerlässlich, alle Unterlagen aufzubewahren, um die Abzüge geltend machen zu können.
Die Verwaltung der außerordentlichen Instandhaltung bringt mehrere kritische Punkte mit sich:
Für ein effektives Management wird empfohlen:
Der Einsatz von digitalen Lösungen wie Digital Twin und CMMS ermöglicht es, die Verwaltung außerordentlicher Instandhaltungsmaßnahmen zu vereinfachen. Diese Werkzeuge erlauben es:
UTwin integriert Digital-Twin- und CMMS-Funktionen und bietet eine einzige Plattform für das digitale Gebäudemanagement. Mit UTwin ist es möglich, Dokumente zu archivieren, Eingriffe zu planen, den Arbeitsfortschritt zu überwachen und die vollständige Nachverfolgbarkeit jeder Tätigkeit sicherzustellen, wodurch Effizienz und Transparenz verbessert werden.
Um die außerordentliche Instandhaltung optimal zu verwalten, ist es entscheidend:
Ein strukturiertes und digitales Management der Eingriffe gewährleistet Sicherheit, Kosteneinsparungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
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