
Ab dem 1. Januar 2025 wird BIM (Building Information Modeling) für die Planung und Realisierung öffentlicher Bauvorhaben in Italien oberhalb bestimmter wirtschaftlicher Schwellenwerte obligatorisch. Diese Innovation stellt einen entscheidenden Schritt in Richtung Digitalisierung des Bausektors dar, mit konkreten Auswirkungen auf Planer, Auftraggeber und Unternehmen.
Die BIM-Pflicht ergibt sich aus dem BIM-Dekret (D.M. 560/2017), das den schrittweisen Einsatz digitaler Modellierung im öffentlichen Beschaffungswesen einführte. Spätere Aktualisierungen wie D.M. 312/2021 erweiterten und präzisierten die Anwendungsmethoden. Das neue Gesetzbuch für öffentliche Aufträge (D.Lgs. 36/2023) und das Korrekturdekret (D.Lgs. 209/2024) festigten die Verpflichtung und legten die endgültigen Regeln fest.
Artikel 43 des Gesetzbuchs und Anhang I.9 definieren technische Anforderungen, Verfahren und Berufsbilder, die für das digitale Informationsmanagement bezüglich Projekt, Ausführung und Verwaltung öffentlicher Arbeiten erforderlich sind.
Ab dem 1. Januar 2025 ist BIM obligatorisch für:
Die Verpflichtung gilt für alle öffentlichen Auftraggeber, Planer und Unternehmen, die an Ausschreibungen oberhalb dieser Schwellenwerte beteiligt sind.
Nicht alle Projekte unterliegen ab 2025 der BIM-Pflicht. Ausnahmen sind in folgenden Fällen vorgesehen:
MIT-Stellungnahmen (Nr. 3480/2025, 3353/2025, 3416/2025) stellen klar, dass die Verpflichtung nicht gilt, wenn das Programmierungsverfahren formell bis 2024 eingeleitet wurde, auch wenn die Ausschreibung später erfolgt. Bereits begonnene Projekte müssen nicht in BIM umgeplant, sondern nur für die Ausschreibungsphase angepasst werden.
Um die BIM-2025-Vorschrift zu erfüllen, müssen Auftraggeber und Planer eine Reihe operativer Erfordernisse umsetzen:
Diese Verpflichtungen gewährleisten Transparenz, Rückverfolgbarkeit und digitale Zusammenarbeit in allen Phasen des Lebenszyklus eines öffentlichen Bauwerks.
Der Schwellenwert für die BIM-Pflicht wurde von 1 auf 2 Millionen Euro angehoben, um öffentliche Verwaltungen zu unterstützen, die oft Schwierigkeiten bei der schnellen Anpassung an neue digitale Werkzeuge und Prozesse haben. Der ANCI hatte noch höhere Schwellenwerte gefordert, aber der Gesetzgeber wählte einen Kompromiss, um den digitalen Übergang zu fördern, ohne die Managementkapazität der Verwaltungen zu überfordern.
Die Einführung digitaler Plattformen wie BIM, Digital Twin und CMMS bietet konkrete Vorteile für die Einhaltung von Vorschriften und das operative Management:
Diese Werkzeuge vereinfachen die digitale Verwaltung von Gebäuden und Infrastruktur und erleichtern die Erfüllung der BIM-Verpflichtungen bei gleichzeitiger Verbesserung der Prozessqualität.
UTwin ist eine digitale Plattform, die BIM, Digital Twin und CMMS in einer einzigen Umgebung integriert und die zentralisierte Verwaltung von Daten, Dokumenten und Prozessen erleichtert. Dank der einfachen Integration und Teamzusammenarbeit unterstützt UTwin Auftraggeber, Planer und Unternehmen bei der Erfüllung regulatorischer Pflichten und der Digitalisierung von Planungs-, Bau- und Verwaltungsaktivitäten.
Ab 2025 wird BIM zu einem unverzichtbaren Werkzeug für die öffentliche Planung über 2 Millionen Euro. Es ist essenziell, sich rechtzeitig vorzubereiten, Prozesse und Werkzeuge anzupassen und Personal zu schulen. Konsultieren Sie stets die aktuellen Vorschriften und bewerten Sie digitale Lösungen, die die Compliance vereinfachen.